Nachrichten Update

Durchschnittsgewichtssysteme

Dieses Whitepaper soll als Überblick über die Durchschnittsgewichtsgesetzgebung (Europa) dienen und darüber, wie Durchschnittsgewichtssysteme Kunden dabei helfen können, diese einzuhalten. Es konzentriert sich auf die Aktivitäten und Handlungen der Verpacker selbst und wie verpackte Produkte gekennzeichnet und verwaltet werden. 

Hinweis – Nach dem Brexit und dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist noch nicht bekannt, ob die Gesetzgebung im Vereinigten Königreich verbleiben wird oder nicht, aber wir werden diese Seite mit neuen Informationen aktualisieren, sobald sie sich ergeben. Diese Anleitung gilt für England, Schottland und Wales. Außerhalb Europas verwendet der Rest der Welt das Mindestgewichtssystem und überwacht mit SPC (Statistische Prozess Kontrolle). Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, aber die Gesetzgebung der Länder, in die verkauft wird, bestimmt das zu verwendende Kontrollsystem. 

Inhalte

  • Was ist ein Paket?
  • Die Regeln der drei Packer
  • Tolerierbarer negativer Fehler
  • Erforderliche Kontrollen
  • Systemausrüstung mit durchschnittlichem Gewicht
  • Tatsächlicher Inhalt der Pakete
  • Gewichte tarieren
  • Mengenkontrollsysteme
  • Führen von Akten
  • Markierungen
  • Importeure und durchschnittliche Menge
  • Weitere Informationen
  • Strafen
  • Wichtige Rechtsvorschriften

Das „Durchschnittsgewichtssystem“ umfasst verpackte Waren, die nach Gewicht oder Volumen verkauft werden, und gilt sowohl für Lebensmittel als auch für Nichtlebensmittel, die zum Verkauf angeboten werden.

Die Verordnungen, die das Durchschnittsgewichtssystem abdecken – die Weights and Measures (Packaged Goods) Regulations 2006 – kontrollieren die durchschnittliche Gesamtmenge von Chargen verpackter Waren. Sie gelten für Verpackungen, die ohne Anwesenheit des Kunden zusammengestellt werden und zum Verkauf in vorher festgelegten konstanten Mengen nach Gewicht oder Volumen bestimmt sind. Sie gelten nicht für „Catchweight“-Artikel, bei denen die Mengen innerhalb der Pakete variieren – zum Beispiel vorverpackter Käse, bei dem der von Ihnen zu zahlende Preis vom Gewicht jedes einzelnen Artikels abhängt.

Die Kontrollen gelten sowohl für Händler, die verpackte Waren herstellen, als auch für diejenigen, die diese importieren.

Die Wirkung dieser Vorschriften besteht darin sicherzustellen, dass verpackte Waren „im Durchschnitt“ das deklarierte Gewicht oder Volumen der Waren enthalten, was dazu beiträgt, das Vertrauen der Kunden in die angegebene Menge zu stärken, während gleichzeitig akzeptable Toleranzen für die mit dem Verpackungsprozess verbundenen Mengenschwankungen bestätigt und definiert werden .

Was ist ein Paket?

Ein Produkt und sein Behälter werden zu einer Verpackung, wenn sie kombiniert werden, ohne dass der Käufer anwesend ist (normalerweise in einer Produktionsumgebung), und daher kann die Menge nicht geändert werden, ohne dass der Behälter geöffnet oder geändert wird.

Sehr kleine Artikel von weniger als 5 g oder 5 ml oder große Artikel von mehr als 25 kg oder 25 l sind von dieser Verordnung ausgenommen, aber die Menge muss immer noch mindestens der deklarierten Menge entsprechen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Waren, die nach Länge oder Anzahl verkauft werden. Wenn Sie sich bezüglich des Produkts, das Sie verpacken oder importieren, nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Service für Handelsstandards, um eine Fachberatung zu erhalten.

Die Regeln der drei Packer

Eine Charge verpackter Waren muss zum Zeitpunkt der Produktion die folgenden drei Regeln erfüllen:

  • Regel 1: Der tatsächliche Inhalt der Verpackungen darf im Durchschnitt nicht geringer sein als die Nennmenge (das Gewicht oder Volumen, das auf den Verpackungen angegeben ist).
  • Regel 2: Der Anteil der Verpackungen, die um einen definierten Betrag unter der Nennmenge liegen – der „tolerierbare negative Fehler“ oder TNE – muss kleiner als ein festgelegter Wert sein, im Allgemeinen nicht mehr als 2.5 %
  • Regel 3: Kein Packstück soll mehr als das Doppelte der TNE unter der Nennmenge liegen

Tolerierbarer negativer Fehler

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle der tolerierbaren negativen Fehler (TNE)-Werte, die Sie verwenden sollten, wenn Sie die drei Regeln einhalten.

TNE-Werte – tolerierbarer negativer Fehler

Erforderliche Kontrollen

Verpacker sind verpflichtet, hinreichend strenge Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle drei Verpackerregeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass Sie ein System einrichten sollten, das:

  • ist formalisiert und steuert den Produktionsprozess
  • erstellt effektive Probenahme- und Prüfpläne
  • legt eine angemessene Zielmenge fest
  • Grenzen kontrolliert
  • verwendet und wartet geeignete Ausrüstung für die Überprüfung
  • schult Personal
  • führt entsprechende Aufzeichnungen

Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Produktmenge in Verpackungen den Anforderungen der drei Regeln entspricht, indem Sie entweder:

  • Messung des Inhalts jeder Packung mit geeigneten Geräten

… oder

  • statistisch ausgewählte Stichproben von Verpackungen aus der Produktion mit geeigneten Geräten zu prüfen und die Ergebnisse zu protokollieren

Importeure von verpackten Waren in das Vereinigte Königreich sollten sich auf den nachstehenden Abschnitt „Importeure und durchschnittliche Menge“ beziehen, um einen Überblick über ihre Verantwortlichkeiten zu erhalten.

Durchschnittliches Gewicht Systemausrüstung

Die zur Durchführung der Kontrollen verwendeten Geräte müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. Dies bedeutet, dass es ein angemessenes Maß an Empfindlichkeit und Genauigkeit aufweisen sollte (gemessen bis zu 0.2 Einheiten des TNE für das von Ihnen hergestellte Paket) und für die Umgebung geeignet sein sollte, in der es verwendet wird.

Durchschnittsgewichtssystem für verpackte Güterr

Beispielsweise ist für eine 200-g-Nennmengenverpackung eine TNE von 9 g zulässig; also 0.2 x 9 g = 1.8 g. In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein Gerät mit einem Skalenwert von 1 g geeignet wäre, um die Pakete entweder zusammenzustellen oder sie zu überprüfen.

Die Ausrüstung muss kalibriert und genau sein, und Einzelheiten zu Reparaturen/Änderungen müssen aufbewahrt werden. Fragen Sie Ihren lokalen Service für Handelsnormen nach Ratschlägen zu bestimmten Geräten.

Tatsächlicher Inhalt der Pakete

Der tatsächliche Inhalt eines Pakets (das Nettogewicht oder -volumen) ist das Gesamtbruttogewicht des Pakets (Paket plus Inhalt) minus dem Gewicht des Pakets.

Hinweis: Beim Verpacken von Flüssigkeiten ist es üblich, die tatsächliche Menge der Waren in Verpackungen nach Gewicht zu überprüfen – anstatt das Volumen zu messen –, indem das Äquivalentgewicht mit der folgenden Gleichung berechnet wird: Volumen = Masse geteilt durch Dichte.

Gewichte tarieren

Das Gewicht der Verpackung ohne Inhalt wird als „Taragewicht“ bezeichnet. Taragewichte können als konstant angenommen werden, wenn die Variation des Verpackungsgewichts innerhalb akzeptabler Grenzen liegt, wobei in diesem Fall der tatsächliche Inhalt der Verpackungen durch einfache Subtraktion leicht zu bestimmen ist.

Wenn das Taragewicht jedoch von Packung zu Packung variiert, muss dies berücksichtigt werden, indem das schwerste Gewicht, das ein Paket haben könnte, ermittelt und das Zielgewicht des Pakets entsprechend angepasst wird.

Wenn ein gleichbleibendes Gewicht der Verpackungen nicht garantiert werden kann, müssen die Verpackungen abschließend durch „zerstörende Prüfung“ kontrolliert werden, bei der die Verpackungen geöffnet werden, um ihre tatsächliche Menge durch Wiegen oder Messen des Inhalts zu bestimmen. Um eine zerstörende Prüfung zu vermeiden, sollten Sie Ihren Verpackungsmateriallieferanten darauf hinweisen, dass die Variabilität des Verpackungsgewichts ausreichend sein muss, damit ein Bruttowiegen und ein einfacher Abzug eines Standard-Taragewichts verwendet werden kann.

Für weitere Einzelheiten und Ratschläge zur Gewährleistung konsistenter Taragewichte wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Handelsstandard-Service.

Mengenkontrollsysteme

Die Durchschnittsbedarfsregel (Verpackerregel 1) ist am kritischsten, wenn die Variabilität des Verpackungsprozesses (Standardabweichung) immer weniger als 0.5 TNE des Produkts beträgt.

Wenn die Prozessvariabilität 0.5 TNE übersteigt, muss die Zielmenge (die Menge, mit der Sie Ihre Füllmaschine zum Befüllen jeder Packung einstellen) die deklarierte Menge überschreiten, um die Drei-Packer-Regeln einzuhalten.

Durchschnittsgewichtssystem für verpackte Güterr

Wenn Sie in einem Produktionslauf weniger als 50 Stück prüfen, muss die Sollmenge um eine Bemusterungszugabe erhöht, also die Füllmenge erhöht werden. Ein Produktionslauf ist die Zeit, die für die Herstellung von 10,000 Verpackungen benötigt wird (mindestens eine Stunde und höchstens ein normaler Tag). Unterschiedliche Produkte erfordern unterschiedliche Prüfungs- und Testniveaus.

Für weitere Einzelheiten und Ratschläge wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Dienst für Handelsstandards.

Führen von Akten

Wenn Sie Packstücke durch statistische Stichproben prüfen, müssen Sie Aufzeichnungen über die von Ihnen durchgeführten Kontrollen machen. Aus diesen Aufzeichnungen muss hervorgehen, dass Sie sich an die Drei-Packer-Regel gehalten haben. Es wird empfohlen, mindestens das Produkt, die Chargennummer, das Datum, die Anzahl der Packungen in der Charge, die geprüfte Anzahl und die Ergebnisse der Prüfung aufzuzeichnen.

Auch die Korrekturen und Anpassungen, die sich bei den Kontrollen als notwendig erwiesen haben, sind zu protokollieren. Die Aufzeichnungen müssen 12 Monate ab dem Zeitpunkt aufbewahrt werden, an dem die Verpackungen Ihren Besitz verlassen, oder ab der Haltbarkeitsdauer des Produkts, je nachdem, was zuerst eintritt.

Markierungen

Erforderliche Kennzeichnungen müssen unter normalen Gestellungsbedingungen gut lesbar und sichtbar sein. Dies bedeutet, die Verwendung von Schatten und Kontrast zu berücksichtigen. Pakete müssen wie folgt gekennzeichnet sein:

  • eine Angabe der Nennmenge. Diese Angabe muss metrisch sein und die Größe der Kennzeichnung ist vorgeschrieben – bei einer 500-g-Packung muss die Kennzeichnung beispielsweise mindestens 4 mm hoch sein
  • Ihren Namen und Ihre Adresse. Alternativ können Sie den Namen und die Adresse des Unternehmens angeben, das Sie beauftragt hat, die verpackten Waren in seinem Namen herzustellen

Eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die Sichtbarkeitsanforderungen für Markierungen unter normalen Präsentationsbedingungen erfüllt werden, besteht darin, die Markierungen auf der Vorderseite oder möglicherweise der Oberseite des Behälters anzubringen. Die meisten Durchschnittsgewichtssysteme handhaben die Markierung als Teil eines Druckformatsymbols.

Wenn Sie Lebensmittel im Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel verpacken, denken Sie daran, dass die Bezeichnung des Lebensmittels und die Nettomenge (Gewicht oder Volumen) im selben Sichtfeld erscheinen müssen .

Darüber hinaus müssen Lebensmittel, die in einem flüssigen Medium verpackt sind, sowohl mit dem Abtropf-Nettogewicht als auch mit dem Nettogewicht des Lebensmittels gekennzeichnet werden. Bei Verpackung in einem Ölmedium ist diese Angabe freiwillig.

Sie dürfen die Verpackungen freiwillig mit dem E-Zeichen kennzeichnen, jedoch nur auf Verpackungen von mindestens 5 g oder 5 ml und nicht mehr als 10 kg oder 10 l. Sie muss mindestens 3 mm hoch, dauerhaft, gut lesbar und im selben Sichtfeld wie die Mengenangabe erscheinen. Das E-Prüfzeichen zeigt an, dass das Produkt mit dem durchschnittlichen System verpackt wurde.

E-Kennzeichen für verpackte Waren für die Gesetzgebung zum Durchschnittsgewicht

Das E-Prüfzeichen dient als messtechnischer Pass für Waren, die in der gesamten Europäischen Union (EU) verkauft werden.

Beim Export in die EU ist der dortige Importeur dafür verantwortlich, dass die Packungen den Anforderungen der Durchschnittsmengenrichtlinie (Richtlinie 76/211/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Konfektionierung nach Gewicht) entsprechen oder nach Volumen bestimmter vorverpackter Produkte). Hersteller im Vereinigten Königreich werden möglicherweise aufgefordert, die „notwendigen Garantien“ dafür zu liefern, dass die Verpackungen der Richtlinie entsprechen.

WELMEC 6.13 enthält Leitlinien dazu, nach welchen Nachweisen ein EU-Importeur suchen kann.

Importeure und Durchschnittsmengensystem

Wenn Sie Waren in das Vereinigte Königreich importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass die Verpackungen den Drei-Packer-Regeln entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind. Sie können jedoch vom eigentlichen Verpacker (bevor die Packstücke Ihren Besitz verlassen) geeignete Dokumente einholen und aufbewahren, aus denen hervorgeht, dass die Packstücke den Mengenanforderungen entsprechen. Durchschnittsgewichtssysteme und Durchschnittsgewichtssoftware können die Belastung erheblich reduzieren, indem sie die Berechnungen übernehmen und die Bediener auf nicht konforme Produkte aufmerksam machen.

Die Person, die die Dokumentation bereitstellt, muss einen geeigneten Status haben (z. B. ein akkreditiertes Prüflabor oder ein nationaler Metrologiedienst) und die darin enthaltenen Informationen sollten validiert sein.

Artikel zum Weiterlesen

Wenn eine Packung aus einem EU-Mitgliedstaat in das Vereinigte Königreich importiert wird, müssen bis zum 31. Dezember 2022 die Kontaktdaten des britischen Importeurs nicht auf dem Etikett angegeben werden, solange die Kontaktdaten des EU-Verpackers oder -Importeurs vorhanden sind.